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LkSG / CSDDD Kostenloser Leitfaden März 2026

Lieferkettengesetz (LkSG) Schritt für Schritt umsetzen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Auch kleinere Unternehmen können indirekt betroffen sein, etwa durch die vertragliche Weitergabe der Pflichten entlang der Lieferkette.

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Inklusive: Vollständiger Sorgfaltspflichten-Überblick, Risikoanalyse-Fahrplan und Beschwerdeverfahren-Vorgaben.

Lieferkettengesetz (LkSG) Schritt für Schritt umsetzen

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Inhalte des Leitfadens

Was Sie in diesem LkSG-Leitfaden erwartet

Kompakt, praxisnah und direkt umsetzbar: von den gesetzlichen Grundlagen bis zum fertigen Beschwerdeverfahren.

🚨

Wer ist betroffen

Das LkSG gilt für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Durch die Weitergabe der Sorgfaltspflichten sind auch kleinere Zulieferer in der Pflicht. Sie erfahren, wer als unmittelbarer oder mittelbarer Zulieferer in den Anwendungsbereich fällt und welche Konsequenzen drohen.

🔎

Sorgfaltspflichten auf einen Blick

Alle Pflichten verständlich erklärt: Risikomanagement einrichten, Verantwortliche benennen, jährliche Risikoanalysen durchführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen umsetzen, Beschwerdeverfahren einrichten und 7 Jahre lang dokumentieren.

📊

Rechtssichere Risikoanalyse

Von der Risikoidentifikation über die abstrakte Risikobetrachtung von Lieferanten und Produktionsstandorten bis zur Risikomatrix mit Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere. Inklusive Fahrplan für Risikobearbeitung und Kommunikation an die Geschäftsleitung.

So gelingt die Risikoanalyse
🛡️

Präventions- und Abhilfemaßnahmen umsetzen

Was ist zu tun, wenn ein Risiko erkannt wird? Der Leitfaden zeigt, welche Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber Zulieferern greifen, wann Korrekturpläne nötig sind und wann der Abbruch der Geschäftsbeziehung in Betracht kommt.

📣

Beschwerdeverfahren & Dokumentation aufsetzen

Wie ein LkSG-konformes Beschwerdeverfahren aufgebaut sein muss: Unparteilichkeit, Vertraulichkeit, anonyme Meldungen, öffentliche Verfahrensordnung. Dazu: Berichtspflicht, Orientierung am BAFA-Fragenkatalog und die konkreten Bußgelder.

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Für wen?

Dieser Leitfaden ist für Sie, wenn…

Ihr Unternehmen mehr als 1.000 Beschäftigte hat
Das LkSG gilt seit dem 1. Januar 2023. Betroffene Unternehmen sind unmittelbar zur Einhaltung aller Sorgfaltspflichten verpflichtet. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen den vollständigen Umsetzungsweg.
Sie als Zulieferer für größere Unternehmen tätig sind
Durch die vertragliche Weitergabe der Sorgfaltspflichten können auch kleinere Unternehmen indirekt betroffen sein und werden zunehmend aufgefordert, Nachweise zu erbringen.
Sie Compliance-, Einkaufs- oder Menschenrechtsverantwortung tragen
Konkrete Handlungsempfehlungen für alle Sorgfaltspflichten: von der Risikoanalyse über das Beschwerdeverfahren bis zur Berichtspflicht.
Sie sich auf die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vorbereiten wollen
Die EU hat die CSDDD beschlossen, die über das deutsche LkSG hinausgeht. Wer heute LkSG-konform aufgestellt ist, ist für die CSDDD bestens vorbereitet.
Direkt mehr über das Supply Chain Modul erfahren

Wichtige Fristen

2023

Inkrafttreten für Großunternehmen

Seit 1. Januar 2023 gilt das LkSG für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten.

2024

Ausweitung auf mittlere Unternehmen

Seit 1. Januar 2024 gilt das LkSG für alle Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.

2026

Mögliche Änderungen

Erste Beratung zum Gesetzentwurf zur Änderung des LkSG.

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