Durch die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/237) sollen hinweisgebende Personen, sogenannte Whistleblower, in Unternehmen besser geschützt werden und einfacher Hinweise über Missstände geben können. Durch das HinSchG ist diese Richtlinie Mitte 2023 umgesetzt worden. Seit Dezember 2023 sind alle Unternehmen davon betroffen, die mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigen.
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