4. Juni 2024 • Lesezeit: 10 Min
ESG-Reporting ist ein wesentlicher Bestandteil der modernen Unternehmensführung, der die ökologischen, sozialen und governancebezogenen Aspekte eines Unternehmens transparent macht. Unternehmen legen immer größeren Wert auf ESG-Reporting, um ihre Nachhaltigkeitsbemühungen transparent zu kommunizieren und so das Vertrauen ihrer Stakeholder zu stärken. Aber was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff und warum ist es für Unternehmen so wichtig, sich damit auseinanderzusetzen? Die Einhaltung von ESG-Standards trägt nicht nur zur Risikominimierung bei, sondern kann auch neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und das langfristige Wachstum fördern. Durch die Verwendung anerkannter Rahmenwerke wie GRI, TCFD und SASB können Unternehmen strukturierte und aussagekräftige ESG-Berichte erstellen, die den Bedürfnissen verschiedener Interessengruppen gerecht werden. Dieser Leitfaden bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Grundlagen des ESG Reportings, die wichtigsten Rahmenwerke und Standards sowie praktische Tipps zur Erstellung eines ESG-Berichts. Wir beleuchten auch die regulatorischen Anforderungen und bieten Einblicke in die Herausforderungen und Best Practices im ESG-Reporting. Lesen Sie jetzt mehr über ESG-Reportings und erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen nachhaltig und zukunftsorientiert aufstellen können.
ESG-Reporting, das sich mit den Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten eines Unternehmens befasst, ist von großer Bedeutung für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln. Es umfasst die Offenlegung von Nachhaltigkeitsstrategien und gesellschaftlicher Verantwortung in Berichten, die eine Vielzahl von Kennzahlen aus dem ESG-Bereich thematisieren. Unternehmen sind verpflichtet, über Aspekte wie Energieverbrauch, CO₂-Ausstoß, Einhaltung der Menschenrechte und Arbeitsbedingungen zu berichten. Diese Berichte dienen Investoren und anderen Interessenvertretern als Entscheidungsgrundlage für ESG-Investments und können auch das Image des Unternehmens positiv beeinflussen.
Die ESG-Berichterstattung wird immer wichtiger, da immer mehr Unternehmen dazu angehalten sind, nicht-finanzielle Aspekte in ihre Geschäftsberichte aufzunehmen. Die Erstellung eines ESG-Reports bietet Transparenz, erfüllt Vorschriften, fördert die Markentreue der Verbraucher und dient dem Risikomanagement sowie der Innovation. Für bestimmte Unternehmen und Branchen ist es bereits seit 2017 verpflichtend, ein ESG-Reporting zu erstellen. Die Einführung des ESG Reportings erfolgt gestaffelt. Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterlagen, waren ab dem 1. Januar 2024 zur Berichterstattung verpflichtet. Ab Januar 2025 müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einer Bilanzsumme von 20 Millionen Euro bzw. einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro berichten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben ab Januar 2026 die Pflicht zum Reporting.
Die Erstellung eines ESG-Berichts erfordert sowohl qualitative Informationen als auch quantitative Kennzahlen, um die Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt, Gesellschaft und Mitarbeiter angemessen zu dokumentieren. Der Bericht sollte in verschiedene Abschnitte unterteilt sein, darunter allgemeine Unternehmensinformationen sowie spezifische Bereiche wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die EU hat hierfür die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) entwickelt, die von europäischen Unternehmen verbindlich eingehalten werden müssen. Zusätzlich haben das Internationale Nachhaltigkeitsboard (ISSB) weltweite Standards für das ESG-Reporting verabschiedet.
Im ESG-Bericht sollten regulatorische Anforderungen berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und die EU-Taxonomie-Verordnung. Diese Vorschriften legen fest, welche Informationen im Bericht anzugeben sind, z. B. Nachhaltigkeitsziele, Klimawandelbekämpfung und Investitionen in ökologische und soziale Ziele. Die Erstellung eines umfassenden ESG-Berichts kann eine Herausforderung darstellen, aber es lohnt sich, diesen Schritt zu wagen. Mit einer gründlichen Planung, Datenanalyse und dem Einsatz geeigneter Reporting-Standards können Unternehmen ihre ESG-Bemühungen sichtbar machen und transparent an ihre Stakeholder kommunizieren.
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ESG steht für „Environmental, Social, Governance“ und umfasst die Bemühungen eines Unternehmens in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Diese drei Säulen bilden die Grundlage für verantwortliches unternehmerisches Handeln.
Beim ESG-Reporting geht es um die Berichterstattung über diese Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG-Aspekte) eines Unternehmens. Diese Berichte bieten umfassende Einblicke in die Nachhaltigkeitsstrategien und die gesellschaftliche Verantwortung eines Unternehmens. Momentan sind Unternehmen dazu verpflichtet, mehr als 50 verschiedene Kennzahlen aus dem ESG-Bereich auszuwerten und in den Berichten zu thematisieren. Viele, vor allem große Unternehmen, nutzen ESG-Tools und ESG Reporting Software, um über Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu berichten.
Da Unternehmen im ESG Reporting Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen, sind sie dazu verpflichtet, über folgende Aspekte zu berichten: Energieverbrauch, CO₂-Ausstoß, Einhaltung der Menschenrechte, Arbeitsbedingungen im Unternehmen oder Fragen der Unternehmensethik. Es geht darum, die Auswirkungen des Unternehmens auf die Bereiche Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung transparent zu machen, um Investoren und anderen Stakeholdern eine solide Grundlage für ihre Entscheidungen, beispielsweise im Hinblick auf ESG-Investments, zu bieten. Ein ausführlicher Nachhaltigkeitsbericht kann sich auch positiv auf die Unternehmensperformance und das Image auswirken.
Das ESG-Reporting sollte daher alle Aktivitäten eines Unternehmens zusammenfassen, die sich auf die Umwelt, die Gesellschaft und die eigenen Mitarbeiter auswirken. Das Reporting bietet zudem die Gelegenheit, den Fortschritt in den Bereichen Umwelt, Nachhaltigkeit und Unternehmensführung transparent darzulegen. Ein ESG-Bericht fungiert ähnlich wie ein Jahresbericht oder andere Formen der Unternehmenspublikation als ein zentrales Kommunikationsmittel, um relevante Informationen für Mitarbeiter, Investoren und Aufsichtsbehörden bereitzustellen. ESG-Kriterien, qualitative Inhalte und quantitative Kennzahlen tragen dazu bei, dass das ESG-Reporting messbar und vergleichbar wird.
Unternehmen sind es gewohnt, in verschiedenen Formen über ihre Geschäftsergebnisse zu dokumentieren und zu berichten. So dient etwa der klassische Geschäftsbericht als ein weitverbreitetes Kommunikationsmittel, um über den Geschäftserfolg zu berichten. In den meisten Unternehmen ist er fest etabliert und kommuniziert Gewinne, Verluste und unterschiedliche betriebswirtschaftliche Auswertungen an Stakeholder. Mittlerweile rücken neben diesen finanziellen Informationen auch immer mehr nicht-finanzielle Aspekte in den Fokus: die ESG-Kriterien. Die ESG-Berichterstattung ist für bestimmte Unternehmen und Branchen in der EU bereits seit 2017 verpflichtend. Doch die damals beschlossenen Richtlinien reichen heute nicht mehr aus. Die bestehenden Verordnungen wurden deshalb verschärft und ergänzt. Wichtige Richtlinien sind heute die EU-Taxonomie, die SFDR Offenlegungsverordnung und die CSR-Richtlinie, an die sich Unternehmen nun halten müssen. Sie alle tragen dazu bei, dass eine wachsende Anzahl von Branchen und Unternehmen verpflichtet ist, ein ESG-Berichtswesen ohne finanzielle Angaben zu erstellen.
Für Unternehmen ist die Erstellung eines ESG-Reportings aus vielen unterschiedlichen Gründen wichtig:
Transparenz: Angesichts der Bedeutung des Klimawandels und der unternehmerischen sozialen Verantwortung ist es entscheidend, dass Unternehmen ihre Handlungen transparent darlegen. Die ESG-Berichterstattung ermöglicht genau diese Transparenz und eröffnet Unternehmen die Chance, ihre Bemühungen und Fortschritte im Bereich ESG offenzulegen.
Nachfrage der Investoren: Investoren haben bisher verschiedene Kennzahlen genutzt, um den Wert und das Wachstumspotenzial eines Unternehmens zu bewerten. Ein ESG-Bericht liefert zusätzlich wichtige Informationen, die Anlegern helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Treue zu Marken: Verbraucher bevorzugen Unternehmen, die ihre Werte in Bezug auf Unternehmensführung und Nachhaltigkeit teilen. Die Markentreue der Verbraucher ist in der Regel höher, wenn das Unternehmen offen und transparent über seine ESG-Initiativen und Fortschritte berichtet.
Vorschriften einhalten: Auf der ganzen Welt nehmen die Anforderungen für Unternehmen bezüglich Offenlegung und Berichterstattung über ESG-Initiativen, Nachhaltigkeit und Unternehmensführung zu. Ein ESG-Bericht ermöglicht eine ordnungsgemäße Offenlegung und die Vorschriften einzuhalten.
Risikomanagement: ESG-bezogene Themen können für Unternehmen Risiken darstellen. Ein ESG-Bericht ermöglicht es, präventiv gegen Risiken vorzugehen, indem die Unternehmensaktivitäten offengelegt und potenzielle Risikobereiche identifiziert werden.
Innovation: ESG-Berichte bringen auch geschäftliche Vorteile mit sich. Sie können dazu beitragen, die Umsetzung und Verbesserung von ESG-Strategien zu fördern. Diese Berichterstattung kann Unternehmen dazu motivieren, ihre Effizienz zu steigern und Schwachstellen herauszuarbeiten.
Ziele verfolgen: Ein ESG-Bericht dient einem Unternehmen als Instrument, um transparent über ESG-Leistungsansprüche und -strategien Rechenschaft abzulegen. Weiterhin ermöglicht die ESG-Berichterstattung eine effektive Überwachung des Fortschritts in Bezug auf Ziele, da viele dieser Ziele langfristig angelegt und über einen bestimmten Zeitraum hinweg verfolgt werden müssen.
Durch die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) sind Versicherungen, Banken und große kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU bereits seit 2017 verpflichtet, ein ESG-Reporting zu erstellen. Mit dem „European Green Deal“, der 2019 verabschiedet wurde, strebt die EU zudem das Ziel an, bis 2050 klimaneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird unter anderem eine nachhaltige Wirtschaft gefördert, wobei die Transparenz von Unternehmen in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitsbemühungen einen zentralen Baustein darstellt. Das ESG Reporting unterstützt somit den Green Deal.
Die Europäische Union hat Anfang 2023 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet, welche die ESG-Berichterstattung für die meisten Unternehmen in Europa zur Pflicht macht. Ausgenommen sind lediglich Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Umsatz unter 20 Millionen Euro. Obwohl nicht alle Länder die ESG-Berichterstattung obligatorisch vorschreiben, ist diese Praxis weltweit weitverbreitet. Beispielsweise berichten 99 % der S&P 500-Unternehmen über ESG-Themen.
Der Wirkungsbeginn für Unternehmen ist gestaffelt:
ESG-Reporting seit 2024:
Unternehmen, die bereits unter die NFRD fielen, müssen das ESG Reporting gemäß der CSRD schon im Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2024 durchführen. Das betrifft zunächst überwiegend kapitalmarktorientierte Unternehmen, die an einem regulierten Markt innerhalb der EU notiert sind. Für die restlichen Unternehmen kann ein Reporting derzeit noch freiwillig durchgeführt werden.
ESG-Reporting ab 2025:
Ab Januar 2025 sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme von 20 Millionen Euro oder einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro zur Berichterstattung verpflichtet. Dazu zählen haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, Banken, Versicherungen sowie Unternehmen von öffentlichem Interesse.
ESG-Reporting ab 2026:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen ab Januar 2026 berichten, haben jedoch die Möglichkeit, einen Aufschub bis 2028 zu beantragen. Sie fallen unter die ESG-Reporting-Pflicht, wenn sie mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigen und entweder eine Bilanzsumme von mind. 450.000 Euro oder Umsatzerlöse von mind. 900.000 Euro vorweisen.
Im ESG-Bericht geht es darum, wie die Tätigkeiten eines Unternehmens die Umwelt, die Gesellschaft und die Mitarbeiter beeinflussen. Um diese Auswirkungen - sowohl positiv als auch negativ - angemessen zu dokumentieren, sind sowohl qualitative Informationen als auch quantitative Kennzahlen erforderlich, um die Leistung des Unternehmens im Hinblick auf ESG zu bewerten. Die ESRS legen klar und präzise die Anforderungen an den Aufbau eines Nachhaltigkeitsberichts fest. Im ersten Abschnitt des Berichts gibt das Unternehmen generelle Informationen, unter anderem zur Unternehmensführung und -strategie, an. Dabei sollte erläutert werden, wie es mit Auswirkungen umgeht und nach welchem Verfahren die Wesentlichkeit bewertet wird. Daraufhin folgen drei getrennte Abschnitte zu den ESG-Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die Themen der ökologischen Nachhaltigkeit, über die berichtet werden muss, sind gemäß der EU-Taxonomie definiert. Das sind konkret Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, biologische Vielfalt und Ökosysteme sowie Ressourcen und Kreislaufwirtschaft. Unternehmen haben die Möglichkeit, Aspekte zu streichen, die laut ihrer Einschätzung für sie nicht wesentlich sind.
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Für alle Unternehmen, die gemäß der CSRD zur Erstellung von ESG-Berichten verpflichtet sind, gelten künftig die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS). Diese Standards wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission entwickelt. Nach einer Überarbeitung des Vorschlags in einigen zentralen Punkten und Diskussionen mit den Mitgliedsstaaten wurden die ESRS schließlich am 31.07.2023 endgültig verabschiedet. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt treten die ESRS offiziell in Kraft. So soll die ESG-Berichterstattung weitestgehend an die klassische Finanzberichterstattung angepasst werden. Die von der EFRAG entwickelten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind verbindliche Vorgaben für sämtliche europäische Unternehmen, die ein ESG-Reporting durchführen müssen.
Das Internationale Nachhaltigkeitsboard (ISSB) hat parallel zur Europäischen Union die Standards IFRS1 und IFRS2 für das Reporting verabschiedet. Diese Standards, welche für Internationale Rechnungslegungsstandards stehen, sollen eine weltweit einheitliche Berichterstattung ermöglichen, sind jedoch auf freiwilliger Basis. Im Gegensatz dazu sind die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) innerhalb der EU im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verbindlich vorgeschrieben. Experten sind überzeugt, dass die ESRS und IFRS weitgehend kompatibel sind.
Unternehmen müssen nur über Nachhaltigkeitsaspekte berichten, die für ihr Geschäft wesentlich sind. Dies wird durch den Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit bestimmt: Die Aspekte müssen entweder wichtige Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt haben oder bedeutende finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen. Wenn eins dieser Kriterien erfüllt ist, muss der Aspekt im Nachhaltigkeitsbericht behandelt werden. Diese Regelung vereinfacht zwar die Berichterstattungspflichten, erfordert aber eine genaue Prüfung, um zu erklären, warum bestimmte ESG-Aspekte nicht berücksichtigt werden.
ESG-Berichte folgen einem spezifischen Ansatz oder Rahmen, der eine klare Orientierung und Struktur für die Messung und Kommunikation der Berichtsergebnisse bereitstellt. Es existieren diverse europäische ESG-Frameworks für die Berichterstattung, die von Organisationen für die Struktur eines Nachhaltigkeitsberichts genutzt werden können.
Das Global Reporting Initiative (GRI) Framework ist weltweit das am weitesten verbreitete Rahmenwerk. Es wird daher in vielen Unternehmen als Standard eingesetzt. Es unterstützt Unternehmen dabei, sowohl ihre positiven als auch negativen Auswirkungen auf die Umwelt, die Wirtschaft und die Gesellschaft transparent darzulegen. Auf diese Weise ermöglicht das ESG-Framework Unternehmen, ihren Einfluss zu kommunizieren und zu steuern. Die GRI-Standards zielen darauf ab, umfassende Nachhaltigkeitsstandards für die Berichterstattung bereitzustellen.
Bei diesen Standards handelt es sich um ein Set von Vorgaben, die Unternehmen unterstützen, die Auswirkungen von ESG-Daten auf ihre Geschäftsentscheidungen zu analysieren. Im Vergleich zur GRI legt SASB branchenspezifische Richtlinien fest, die insbesondere Finanzaspekte berücksichtigen. Das SASB-Framework ist ein bedeutender Ansatz zur Erfassung von Informationen, die für die finanzielle Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsaktivitäten einer Organisation relevant sind. Das SASB wurde im Jahr 2011 ins Leben gerufen und im Jahr 2022 in die IFRS Foundation integriert, um ein neues Rahmenwerk für die ESG-Berichterstattung zu etablieren.
Dieses ESG-Framework unterstützt Banken und andere Finanzverantwortliche dabei, die Bemühungen eines Unternehmens für ESG-Ziele zu überprüfen. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, finanzielle Klimarisiken offenzulegen. Der TCFD-Ansatz besteht aus vier zentralen Bereichen: Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Messgrößen und Ziele. Diese Bereiche sind eng miteinander verbunden und werden durch insgesamt elf empfohlene Offenlegungen gestützt. Diese liefern Investoren und anderen Interessengruppen Einblicke darüber, wie Unternehmen Klimarisiken bewerten und angehen.
Die Vereinten Nationen verfügen über verschiedene Berichtsrahmen, die für ESG relevant sind. Einer dieser Rahmen ist der UNGPRF, der sich auf ethische Unternehmensführung und Menschenrechtsfragen konzentriert. Neben dem UNGPRF gibt es den zusätzlichen Global Compact der Vereinten Nationen, der Organisationen bei der Implementierung nachhaltiger Praktiken unterstützt.
Das CDSB-Framework war ein Instrument, das Unternehmen dabei unterstützte, die ökologischen Aspekte der ESG-Berichterstattung zu quantifizieren. Obwohl das Framework nach wie vor in einigen ESG-Berichten Verwendung findet, wurde es im Januar 2022 mit der International Financial Reporting Standards (IFRS) Foundation zusammengeführt, um gemeinsam mit dem Sustainability Accounting Standards Board das International Sustainability Standards Board (ISSB) zu etablieren.
Das ISSB (Initiative zur Harmonisierung globaler Nachhaltigkeitsstandards) arbeitet an einer wegweisenden Serie von Standards, die auf den bewährten Rahmenkonzepten von CDSB und SASB aufbauen. Dieses innovative Framework strebt danach, einen einheitlichen und ganzheitlichen Einblick in die Nachhaltigkeitspraktiken eines Unternehmens zu gewähren.
Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ein umfassendes ESG-Reporting zu erstellen. Dieser Prozess erfordert Zeit und Ressourcen, da ein solider Bericht nicht über Nacht entstehen kann. Zusätzlich zur Komplexität des Erstellungsprozesses gibt es weitere Hürden zu meistern: es fehlen klare Richtlinien seitens der Europäischen Kommission darüber, wie ein ESG-Bericht verfasst und welche Informationen darin enthalten sein sollen.
Trotz der Schwierigkeiten ermutigen wir Sie, den Schritt zur ESG-Analyse und -Berichterstattung zu wagen. Daher haben wir ein Musterbeispiel für ein erfolgreiches ESG-Reporting für Sie zusammengestellt.
1.Vorbereitung und Planung
2.Daten sammeln und analysieren
3.Datenanalyse, Qualitätssicherung und Validierung
4.Auswahl eines geeigneten ESG-Frameworks
5.Erstellung des Berichts
6.Veröffentlichung und Kommunikation
7.Kontinuierliche Verbesserung
Um künftige Berichte zu optimieren, ist es wichtig, Feedback von internen und externen Stakeholdern zu sammeln. Sie können das Feedback analysieren, um Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren.
Zusätzlich lassen sich etwaige Prozesse wie das Datenmanagement oder die Reporting-Prozesse optimieren. Planen Sie außerdem regelmäßige Schulungen für das ESG-Reporting-Team, damit Sie stets auf dem neusten Stand bleiben.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bildet einen integralen Bestandteil des Sustainable Finance Frameworks der EU-Kommission, das darauf abzielt, Nachhaltigkeit in der Wirtschaft stärker zu verankern. Neben der CSRD gehören, wie bereits weiter oben schon erwähnt, auch die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und die EU-Taxonomie-Verordnung zu diesem Rahmenwerk. Die SFDR betrifft Unternehmen, die Finanzprodukte anbieten. Seit Mitte 2022 sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, über die negativen ESG-Auswirkungen ihrer Anlagestrategien zu berichten. Die EU-Taxonomie-Verordnung wiederum legt Kriterien fest, um die ökologische Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Tätigkeiten zu bewerten. Diese Kriterien finden Anwendung sowohl in der CSRD als auch in der SFDR.
Neben der ESRS müssen für das ESG-Reporting die oben genannten drei bestehenden EU-Richtlinien eingehalten werden. Im Folgenden fassen wir prägnant zusammen, welche verpflichtende Angaben durch CSRD, EU-Taxonomie und SFDR gemacht werden müssen:
CSRD:
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die bestehenden Vorschriften für nicht finanzielle Berichterstattung. Diese Verpflichtung zur Berichterstattung betrifft alle Unternehmen, die an der Börse der Europäischen Union notiert sind, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen. Die CSRD gibt vor, Angaben zu Nachhaltigkeitszielen, der Rolle von Vorstand bzw. Aufsichtsrat, die wichtigsten nachteiligen Wirkungen des Unternehmens sowie bisher nicht bilanzierte immaterielle Ressourcen zu machen.
EU-Taxonomie:
Die EU-Taxonomie ist ein umfassendes Regelwerk für klima- und umweltfreundliche Tätigkeiten sowie Investitionen. Ihr Hauptziel besteht darin, den nachhaltigen Umbau der europäischen Wirtschaft voranzutreiben und somit den Übergang zu einer ressourcenschonenderen und emissionsärmeren Wirtschaft zu fördern. Die Taxonomie gibt vor, Angaben über folgende Punkte im ESG-Report zu machen: Bekämpfung des Klimawandels, Anpassung an durch den Klimawandel hervorgerufenen Bedingungen, Schutz und nachhaltige Nutzung von Wasser, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung, Stand zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.
SFDR:
Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) schreibt allen Marktteilnehmern vor, die Nachhaltigkeitsaspekte von Finanzprodukten transparent darzulegen. Dadurch können Anleger leichter beurteilen, wie Vermögensverwalter mit Fragen der Nachhaltigkeit umgehen. Die SFDR gibt vor, Angaben über folgende Punkte im Nachhaltigkeitsbericht zu machen: Nachhaltigkeitsrisiken wie Wertverminderung der Vermögenswerte aufgrund von ökologischen oder sozialen Ereignissen, negative Auswirkungen auf ESG-Kriterien sowie die Beachtung der Menschenrechte und Investitionen, die zu ökologischen und sozialen Zielen beitragen.
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Hohe Kosten: Ein ESG-Reporting-System einzuführen, kann zunächst einen großen Kostenfaktor bedeuten. Neben den Anschaffungskosten sollten zudem auch die Kosten für die Erfassung und Analyse der Daten sowie die Implementierung von ESG-Softwarelösungen berücksichtigt werden. Nachdem die initialen Kosten beglichen wurden, muss zudem mit laufenden Kosten gerechnet werden. ESG-Daten zu erheben, zu analysieren und die Berichterstattung der Daten erfordert laufende finanzielle Mittel. Das kann besonders für kleinere Unternehmen eine Belastung sein.
Zeitaufwand: Einen ESG-Bericht zu erstellen, ist enorm zeitaufwendig. Dafür müssen mehrere Abteilungen eingebunden werden, was zu einer Umverteilung von Ressourcen führt. Da die Erhebung und Analyse der Daten sehr komplex ist, kann es zu Verzögerungen und einem erhöhtem Arbeitsaufwand kommen.
Regulatorische Unsicherheit: Die ESG-Vorschriften und Standards werden in vielen Regionen und Ländern noch häufig geändert und aktualisiert. Das stellt Unternehmen vor die Herausforderung, langfristig konsistente Berichte zu erstellen und bringt Unsicherheit mit sich.
Datenverfügbarkeit und -qualität: Für Unternehmen kann es schwierig sein, verlässliche ESG-Daten zu sammeln, insbesondere in global agierenden Unternehmen, die komplexe Lieferkette haben. Zudem ist es eine große Herausforderung sicherzustellen, dass die Daten präzise und vollständig sind. Dafür sind zuverlässige Datenmanagementsysteme von großer Bedeutung.
Standardisierung und Vergleichbarkeit: Da es eine Vielzahl an ESG-Berichtsstandards (GRI, SASB, TCFD) gibt, kann die Auswahl des richtigen Standards zunächst schwierig sein. Außerdem ist es durch die vielen Standards schwierig, die ESG-Leistungen zwischen den Unternehmen vergleichen zu können.
Interne Koordination und Zusammenarbeit: Um einen ESG-Bericht zu erstellen, muss die Zusammenarbeit mehrerer Abteilungen gut funktionieren. Es ist notwendig, Mitarbeiter entsprechend zu schulen, was zusätzlichen Aufwand und Kosten verursacht.
Stakeholder-Management: Es kann eine Herausforderung darstellen, alle Erwartungen, Anforderungen und Interessen der Stakeholder gleichermaßen zu erfüllen. Um sicherzustellen, dass die Berichte glaubwürdig und transparent sind, ist eine sorgfältige und ehrliche Kommunikation notwendig. Nur so kann das Vertrauen der Stakeholder langfristig gewonnen werden.
Es gibt eine Reihe von Vorteilen, die eine Erstellung und Veröffentlichung eines ESG-Reports mit sich bringt.
Transparenz und Kundenbindung: Ein ausführlicher ESG-Bericht fördert das Vertrauen von Investoren, Kunden, Lieferanten und der allgemeinen Öffentlichkeit in die Unternehmensführung und -praktiken. Eine transparente Berichterstattung über ESG-Praktiken kann dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Reputation als verantwortungsbewusste und nachhaltige Akteure verbessern.
Leichter Zugang zu Kapital und Inventionen: Investoren suchen heutzutage stärker nach nachhaltigen und verantwortungsvollen Anlagemöglichkeiten. Die Erstellung eines ESG-Berichts kann dazu beitragen, das Unternehmen für derartige Investoren attraktiver zu gestalten. Auch die Kreditwürdigkeit kann durch einen ESG-Bericht steigen. Banken und Kreditgeber ziehen ESG-Kriterien vermehrt in ihre Bonitätsbeurteilung ein, was zu günstigeren Finanzierungskonditionen führen kann.
Regulatorische Compliance: In zahlreichen Regionen, insbesondere in der EU, sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, ESG-Berichte vorzulegen. Diese Berichte zeigen, dass die Unternehmen sämtliche gesetzliche Anforderungen erfüllen. Gleichzeitig können Unternehmen durch proaktives Management und die Berichterstattung über ESG-Risiken Bußgelder und Reputationsschäden vermeiden.
Verbesserte Unternehmensführung und Risikomanagement: Ein ESG-Bericht unterstützt dabei, mögliche Risiken im Umwelt-, Sozial- und Governance-Bereich frühzeitig zu identifizieren und entgegenzuwirken. Durch die Beschäftigung mit ESG-Themen können Unternehmen außerdem langfristige Strategien entwickeln, die Nachhaltigkeit und Stabilität fördern.
Effizienz und Kosteneinsparungen: Durch die Überwachung und Berichterstattung des Energieverbrauchs, des Abfallmanagements und anderer Umweltaspekte können Kosten gespart und der Ressourceneinsatz effizienter gestaltet werden. Ebenso können durch sozialverantwortliche Praktiken und transparente Kommunikation die Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeiter erhöhen, was wiederum die Produktivität steigert.
Marktzugang und Wettbewerbsfähigkeit: Die Bedeutung von Nachhaltigkeit nimmt bei Verbrauchern kontinuierlich zu. Ein ESG-Bericht kann dazu beitragen, diese Erwartungen zu erfüllen und das Markenimage zu stärken. Unternehmen, die ESG-Praktiken erfolgreich umsetzen und transparent kommunizieren, können sich zudem deutlich von ihren Mitbewerbern abheben und als Branchenvorreiter positionieren.
Innovation und Geschäftsentwicklung: Durch die ESG-Berichterstattung sind Unternehmen motiviert, innovative Wege zu finden, um nachhaltige Lösungen und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Unternehmen, die sich aktiv für ESG engagieren, haben bessere Chancen, Partnerschaften und Kooperationen einzugehen, da sie als verantwortungsbewusste und attraktive Partner wahrgenommen werden.
Die Erstellung eines ESG-Berichts ist mit Herausforderungen wie hohen Kosten, erheblichem Zeitaufwand, regulatorischer Unsicherheit und Schwierigkeiten bei der Datenverfügbarkeit und -qualität verbunden. Trotz dieser Hürden überwiegen die Vorteile: Ein ESG-Bericht fördert Transparenz, stärkt das Vertrauen von Stakeholdern, erleichtert den Zugang zu Kapital und verbessert die Unternehmensführung und das Risikomanagement. Zudem steigert er die Effizienz, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft eines Unternehmens. Insgesamt trägt die ESG-Berichterstattung entscheidend zur nachhaltigen Entwicklung und langfristigen Stabilität bei.
Das ESG-Reporting wird immer wichtiger. Ein ESG-Bericht fördert Transparenz, Verantwortlichkeit und nachhaltige Geschäftspraktiken. Die Erstellung eines Berichts bringt Herausforderungen wie hohe Kosten, erheblichen Zeitaufwand und regulatorische Unsicherheit mit sich. Zudem werden zuverlässige Daten und eine effektive interne Koordination benötigt, um einen Bericht erstellen. Trotz dieser Hürden bietet ein ESG-Bericht zahlreiche Vorteile: Er stärkt das Vertrauen der Stakeholder, erleichtert den Zugang zu Kapital, verbessert die Unternehmensführung und das Risikomanagement und trägt zur Effizienz- und Innovationssteigerung bei.
Die Hauptaspekte des ESG-Reportings umfassen die sorgfältige Erfassung und Analyse relevanter Daten, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die transparente Kommunikation über Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Unternehmen, die ESG-Praktiken erfolgreich umsetzen und darüber berichten, können sich als verantwortungsbewusste Marktteilnehmer positionieren und so ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Zukünftig wird das ESG-Reporting weiter an Bedeutung gewinnen. Regulatorische Anforderungen werden strenger und umfassender, und Stakeholder, insbesondere Investoren, legen zunehmend Wert auf nachhaltige Unternehmenspraktiken. Trends wie die Integration von ESG-Kriterien in Finanzentscheidungen und die Entwicklung neuer Reporting-Standards wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in der EU werden die ESG-Berichterstattung weiter prägen.
Unternehmen müssen sich auf diese Entwicklungen einstellen, indem sie robuste ESG-Strategien entwickeln und ihre Berichterstattungsprozesse kontinuierlich verbessern. Dies wird ihnen helfen, sich den zukünftigen Anforderungen anzupassen und die Chancen zu nutzen, die sich aus der zunehmenden Bedeutung der Nachhaltigkeit ergeben. Insgesamt ist die ESG-Berichterstattung ein entscheidender Faktor für die nachhaltige Entwicklung und den langfristigen Erfolg von Unternehmen.